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Vatertag in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt, was verboten?

  • Veröffentlicht: 21.05.2020
  • 09:45 Uhr
  • Galileo
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(c) dpa

Vatertag ohne Bollerwagen und kühles Blondes? Keine Sorge, darauf brauchst du auch in diesem Jahr nicht zu verzichten. Trotzdem musst du wegen der Corona-Einschränkungen ein paar Punkte beachten. Welche das sind, erfährst du hier.

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Das Wichtigste zum Thema Vatertag

  • Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und damit auch wieder der alljährliche Vatertag - das Pendant zum Muttertag.

  • Am Vatertag unternehmen viele Männer und auch Frauen gerne einen großen Gruppenausflug mit Bollerwagen und dem einen oder anderen Fläschchen Bier.

  • Doch dieses Jahr ist wegen der Corona-Virus-Pandemie vieles anders. Die Gewerkschaft der Polizei erwartet zusätzliche Herausforderungen für diesen Tag.

  • Viele Ausflügler müssen sich auf Kontrollen und besondere Verbote einstellen.

  • Damit du fröhlich und Corona-konform feiern kannst, haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Unten auf der Seite findest du die Auflagen, die für dein Bundeslandes gelten.

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So wird man am Vatertag in diesem Jahr nicht feiern können

Gibt es Alternativen zum Gruppenausflug mit dem Bollerwagen?

  • In allen Bundesländern dürfen sich maximal 2 Haushalte zu einem Gruppenausflug mit dem Bollerwagen treffen, deswegen schauen sich viele bereits nach Alternativen um.

  • Viele Restaurants, Biergärten und Cafés sind wieder geöffnet. Vergesst aber nicht, unbedingt zu reservieren. Aufgrund der Abstandsregelungen bieten viele Restaurants weniger Plätze als sonst an. Und wichtig: Vergesst eure Masken nicht.

  • Eine weitere Alternative: Trefft euch mit einer weiteren Familie oder Personen aus einem Haushalt zu einer gemeinsamen Feier in der eigenen Wohnung oder im Haus.

  • Wer einen Garten hat, kann auch hier ein kleines Grillfest mit einem weiteren Haushalt starten.

  • Eine Radtour, Sport im Freien oder eine Wanderung mit der Familie oder Freunden aus einem weiteren Haushalt sind ebenfalls Möglichkeiten, um den Vatertag zu verbringen.

  • Auch kontaktarme Sportarten wie Paddeln, Tennis oder Golf sind gestattet.

Probier's am Vatertag doch mal mit Paddeln.
Probier's am Vatertag doch mal mit Paddeln.© Janusz Pokorski / VisualEyze
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So reduziert ihr beim Treffen das Ansteckungs-Risiko

🌀 Trefft euch am besten draußen an der frischen Luft. Besucht ihr euch zu Hause, macht immer wieder das Fenster auf und lüftet gut durch.

📏 Haltet Abstand voneinander, am besten 1,5 Meter - auch wenn es sich komisch anfühlt.

😚 Verzichtet unbedingt aufs Umarmen und Küsschen geben, wenn ihr nicht im selben Haushalt lebt.

💦 Beachtet die Nies- und Hustenregeln. Niese und huste in ein Taschentuch, entsorge es dann und wasch dir die Hände. Hast du kein Taschentuch da, huste und niese in deine Ellenbeuge. Drehe dich dabei von anderen weg.

🤚 Wasch dir oft und gründlich die Hände. Auch direkt vor und nach deinem Besuch bei Eltern & Co.

😷 Besuchst du Verwandte, die zur Risikogruppe gehören, also ältere und kranke Menschen, ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll. Er schützt sie, falls du Covid-19 hast.

👧 Sind Kinder dabei, sagt ihnen vorher, dass sie vor allem mit den Großeltern nicht nah spielen können. Erklärt ihnen in leichten Worten wieso - ohne Angst zu schüren. Verstehen sie es nicht, ist vielleicht ein Video-Telefonat die bessere Lösung.

Dürfen wir gemeinsam verreisen?

Ja, zu zweit oder im Familienverband darf man am Vatertag verreisen. In zahlreichen Bundesländern haben Ferienwohnungen und Pensionen bereits wieder geöffnet.

Beachte aber: Du solltest dich vorab informieren, ob das auch für dein auserwähltes Ausflugsziel gilt.

Mecklenburg-Vorpommern ist für Tagesausflügler aus anderen Bundesländern nach wie vor dicht, Besitzer einer Ferienwohnungen dürfen hingegen wieder einreisen. Sylt und weitere nordfriesische Inseln sind explizit über den Vater- und Männertag für Tagestouristen gesperrt.

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Was ist in meinem Bundesland erlaubt, was verboten?

Baden-Württemberg: Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, sind erlaubt - und das auch ohne den Mindestabstand. Zudem darfst du draußen und drinnen mit Menschen aus einem weiteren Haushalt feiern, aber mit Abstand.

🍺 Zudem darfst du Biergärten mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes besuchen. Hier darf der Abstand situationsbedingt geringer sein. Allgemein gilt bei der Gastronomie: Draußen und drinnen ist geöffnet.

👥 Ein Gruppenausflug mit dem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Der Mindestabstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden, der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Bayern: Auch hier sind Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, auch ohne den Mindestabstand erlaubt. Außerdem kannst du draußen und drinnen mit Personen aus einem weiteren Haushalt feiern. Vergiss aber hier den Abstand nicht.

🍺 Die Gastronomie ist geöffnet, aber erst ab dem 25. Mai auch innen. Biergärten haben wieder geöffnet und du darfst dich mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes treffen. Auch hier gilt: Der Abstand darf situationsbedingt geringer sein.

👥 Gruppenausflüge mit dem Bollerwagen sind nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Abstand zum zweiten Hausstand ist wichtig und der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Berlin: In der Hauptstadt ist das Feiern mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Hausstand auch ohne Abstand erlaubt. Du kannst zudem draußen und drinnen mit Personen aus einem weiteren Haushalt feiern. Das aber mit dem Mindestabstand.

🍺 Kneipen und Biergärten bleiben in Berlin geschlossen, die Gastronomie ist aber geöffnet.

👥 Der Gruppenausflug mit dem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Aber: Der Mindestabstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden. Der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Brandenburg: Hier darfst du mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Hausstand auch ohne den Mindestabstand feiern. Draußen und drinnen darfst du sogar mit Menschen aus einem weiteren Haushalt feiern, aber den Abstand nicht vergessen.

🍺 Feiern im Biergarten sind ebenso erlaubt - mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes. Zudem hat die Gastronomie geöffnet.

👥 Einen Ausflug in einer Gruppe und einem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Auch hier gilt: Der Abstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden und der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Bremen: In Bremen sind Feiern mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Hausstand erlaubt. Zudem kannst du dich draußen und drinnen mit Personen aus einem weiteren Haushalt mit dem Mindestabstand treffen.

🍺 Der Besuch von Biergärten mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes ist auch erlaubt. Die Gastronomie ist geöffnet, aber erst ab dem 25. Mai auch innen.

👥 Das Besondere: Auf Bollerwagen oder Handkarren darf kein Alkohol in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Auch Gaststätten dürfen keinen Alkohol To go verkaufen.

Hamburg: Auch in der Hansestadt sind Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, ohne Abstand erlaubt. Außerdem kannst du draußen und drinnen mit Menschen aus einem weiteren Haushalt feiern, das sollten aber insgesamt nicht mehr als 10 sein.

🍺 Feiern im Biergarten mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes sind ebenfalls erlaubt. Auch Besuche in Restaurants und Cafés sind möglich.

👥 Ein Gruppenausflug mit dem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Zu beachten ist der Mindestabstand zum zweiten Hausstand und dass der Bollerwagen nur von einem Hausstand gezogen werden darf.

Hessen: Ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen, sind Feiern mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Haushalt gestattet. Zudem kannst du dich mit Personen aus einem weiteren Haushalt mit Abstand draußen und drinnen treffen.

🍺 Restaurants und Co. haben wieder geöffnet und auch Biergarten-Besuche mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes sind erlaubt.

👥 Gruppenausflüge mit dem Bollerwagen kannst du nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands unternehmen. Auch hier gilt: Der Abstand zum zweiten Haushalt muss eingehalten und der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Mecklenburg-Vorpommern: Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, sind erlaubt - und das auch ohne den Mindestabstand. Zudem darfst du draußen und drinnen mit Menschen aus einem weiteren Haushalt feiern - das aber mit Abstand.

🍺 Zudem darfst du Biergärten mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes besuchen. Hier darf der Abstand situationsbedingt geringer sein. Allgemein gilt bei der Gastronomie: Draußen und drinnen ist geöffnet.

👥 Ein Gruppenausflug mit dem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Der Mindestabstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden, der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Niedersachsen: Auch in Niedersachsen sind Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, erlaubt. Treffen mit Personen aus einem weiteren Haushalt sind ebenfalls gestattet. Aber: Der Mindestabstand ist einzuhalten.

🍺 Feiern im Biergarten oder der Besuch im Restaurant sind erlaubt. Mit einer Einschränkung: Der Alkoholausschank ist im Landkreis Aurich in den Außenbereichen als auch zum Außer-Haus-Verkauf verboten.

👥 Gruppenausflüge mit dem Bollerwagen und den weiteren Personen sind zwar offiziell nicht verboten, jedoch wird davon abgeraten. Außerdem gehe es nur, wenn die Mitglieder des eigenen Hausstandes ihn ziehen und der Mindestabstand gewahrt wird.

❗Achtung: Die Polizei in Hannover und mehreren Landkreisen kündigten verstärkte Kontrollen für den Vatertag an.

Nordrhein-Westfalen: Hier darfst du mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Hausstand auch ohne den Mindestabstand feiern. Draußen und drinnen darfst du sogar mit Menschen aus einem weiteren Haushalt feiern, aber den Abstand nicht vergessen.

🍺 Feiern im Biergarten sind ebenso erlaubt - mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes. Zudem hat die Gastronomie geöffnet.

👥 Einen Ausflug in einer Gruppe mit einem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Auch hier gilt: Der Abstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden und der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Rheinland-Pfalz: Ohne den Mindestabstand einhalten zu müssen, sind Feiern mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Haushalt gestattet. Zudem kannst du dich mit Personen aus einem weiteren Haushalt mit Abstand draußen und drinnen treffen.

🍺 Restaurants und Co. haben wieder geöffnet und auch Biergarten-Besuche mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes sind erlaubt.

👥 Gruppenausflüge mit dem Bollerwagen kannst du nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands unternehmen. Auch hier gilt: Der Abstand zum zweiten Haushalt muss eingehalten und der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Saarland: Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, sind erlaubt - und das auch ohne den Mindestabstand. Zudem darfst du draußen und drinnen mit Menschen aus einem weiteren Haushalt feiern - das aber mit Abstand.

🍺 Zudem darfst du Biergärten mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes besuchen. Hier darf der Abstand situationsbedingt geringer sein. Allgemein gilt bei der Gastronomie: Draußen und drinnen ist geöffnet.

👥 Ein Gruppenausflug mit dem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Der Mindestabstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden, der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Sachsen: In Sachsen ist das Feiern mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Hausstand auch ohne Abstand erlaubt. Du kannst zudem draußen und drinnen mit Personen aus einem weiteren Haushalt feiern. Das aber mit dem Mindestabstand.

🍺 Die Gastronomie - Biergärten inbegriffen - hat geöffnet und dürfen mit einem weiteren Haushalt besucht werden.

👥 Der Gruppenausflug mit dem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Aber: Der Mindestabstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden. Der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Sachsen-Anhalt: Auch hier gilt: Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben erlaubt - auch ohne Sicherheitsabstand. Treffen - sei es draußen oder drinnen - mit bis zu 5 Personen sind ebenfalls möglich.

🍺 Ein Besuch im Restaurant und dem Biergarten ist nicht möglich, da diese erst nach dem Vatertag öffnen dürfen.

👥 Der Gruppenausflug mit dem Bollerwagen und einer anderen Gruppe ist nicht erlaubt. Es sei denn: Die Mitglieder des eigenen Hausstandes ziehen den Bollerwagen.

Schleswig-Holstein: Auch in Schleswig-Holstein sind Feiern mit Familienmitgliedern, die im gleichen Hausstand leben, erlaubt. Treffen mit Personen aus einem weiteren Haushalt sind ebenfalls gestattet. Aber: Der Mindestabstand ist einzuhalten.

🍺 Feiern im Biergarten oder der Besuch im Restaurant sind erlaubt. Aber Achtung: Die Biergärten haben nur bis 20 Uhr geöffnet.

👥 Gruppenausflüge mit dem Bollerwagen und den weiteren Personen sind ebenso erlaubt. Es muss aber der Sicherheitsabstand zum zweiten Hausstand eingehalten und der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Thüringen: Hier darfst du mit Familienmitgliedern aus dem gleichen Hausstand auch ohne den Mindestabstand feiern. Draußen und drinnen darfst du sogar mit Menschen aus einem weiteren Haushalt feiern, aber den Abstand nicht vergessen.

🍺 Feiern im Biergarten sind ebenso erlaubt - mit Personen des eigenen und/oder eines fremden Hausstandes. Zudem hat die Gastronomie geöffnet.

👥 Einen Ausflug in einer Gruppe und einem Bollerwagen ist nur mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt. Auch hier gilt: Der Abstand zum zweiten Hausstand muss eingehalten werden und der Bollerwagen darf nur von einem Hausstand gezogen werden.

Brauchst du noch mehr Infos?

Die aktuellen Regeln der einzelnen Bundesländer findest du hier.

Generelle Information zu Corona, wie du dich schützt und am besten verhält, gibt es bei der Bundesregierung.

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