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Neue Corona-Regeln: Was in deinem Bundesland gilt

  • Veröffentlicht: 11.01.2021
  • 15:18 Uhr
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© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Hendrik Schmidt

Der Lockdown wird verlängert - zunächst bis 31. Januar. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Und: Ab heute gelten verschärfte Ausgangssperren und Kontaktbegrenzungen. Was gilt wo? Auf dieser Seite findest du alle Corona-Regeln im Überblick.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Regeln

  • Seit 16. Dezember ist das öffentliche Leben in Deutschland heruntergefahren - aus Lockdown "Light" wie noch im November wurde ein harter Lockdown inklusive Geschäfts- und Schulschließungen. Was gilt - und welche Geschäfte sind geschlossen? Weiter unten findest du alle Corona-Regeln im Überblick.

  • Zunächst war der bundesweite Lockdown bis zum 10. Januar befristet - so sieht es das Infektionsschutzgesetz vor. Angesichts der weiter hohen Corona-Zahlen haben sich Bund und Länder nun auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar verständigt.

  • Zu den größten Neuerungen zählen verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie der Plan, in Corona-Hotspots den Bewegungsradius auf 15 Kilometer zu beschränken.

  • Je nach Bundesland fällt der Lockdown mal strenger und mal weniger streng aus. Der Grund: Die Bundesländer haben die Bund-Länder-Beschlüsse in Landesrecht umgesetzt - teils mit erheblichen Abweichungen. Welche unterschiedlichen Regeln es gibt, erfährst du weiter unten.

  • Wie geht es ab 1. Februar weiter? Darüber will Bundeskanzlerin Angela Merkel schon kommende Woche und nicht erst wie geplant am 25. Januar mit den Ministerpräsidenten der Länder beraten. Medienberichten zufolge sieht sie aufgrund der britischen Coronavirus-Mutation raschen Handlungsbedarf. Spielraum für Öffnungen gebe es nicht.

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Verlängerung des Lockdowns

Deutschland befindet sich seit dem 16. Dezember im Lockdown. Zunächst war die Dauer bis zum 10. Januar festgelegt, denn: Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass dieser Zustand befristet ist. Daher gilt der Lockdown nicht auf unbestimmte Zeit, etwa bis eine Reduktion der Neuinfektionen erreicht ist.

Zuletzt haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar verständigt. Der Grund: Die weiterhin hohe Zahl an täglichen Neuinfektionen und Todesfällen.

Die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz - ein wesentlicher Maßstab für Maßnahmen - soll auf unter 50 sinken. Nur dann seien laut Expertenmeinung die Gesundheitsämter in der Lage, sämtliche Neuansteckungen nachzuverfolgen.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert einen noch strengeren Zielwert als 50. Die Rate der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen müsse auf 25 gesenkt werden, sagte er mit Blick auf die noch ansteckendere Virus-Variante, die derzeit vor allem in Großbritannien grassiert und erst vereinzelt in Deutschland aufgetaucht ist.

Wann wir uns nur noch 15 Kilometer vom Wohnort entfernen dürfen

📍 Zu den Beschlüssen von Bund und Ländern zählt eine neue Regel: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen.

🙅 Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftigen Grund dar, die Fahrt zum Arbeitsplatz hingegen schon.

🏙 Als Wohnort ist die Stadt oder Kommune zu verstehen.

🇫🇷 In anderen Ländern wurde die Praxis in der Vergangenheit bereits angewendet. In Frankreich durften sich die Menschen bis Ende November wochenlang nur 1 Kilometer um ihre Wohnung herum bewegen - für maximal 1 Stunde am Tag. Seit Ende November gilt: täglich 3 Stunden im Umkreis von 20 Kilometern

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Welche Bundesländer setzen die 15-Kilometer-Regel um?

  • Bayern: Ziel ist es, den Ausflugstourismus einzudämmen. Seit 16. Dezember 2020 gilt zudem bayernweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh.
  • Brandenburg: Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien beschränkt. Einkäufe und Arztbesuche bleiben auch außerhalb des Radius möglich.
  • Hessen: Die 15-Kilometer-Regel soll auf Freizeit-Aktivitäten und Tagesausflüge beschränkt bleiben.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Einwohner dürfen sich nur noch dann mehr als 15 Kilometer von ihrer Meldeadresse entfernen, wenn ein triftiger Grund vorliegt - wie Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit. Zudem sollen in Hochrisiko-Gebieten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr gelten.
  • Saarland: Hier werden nur tagestouristische Reisen verboten. Weiterhin möglich: Besuche bei Angehörigen, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen.
  • Sachsen: Hier wird die 15-Kilometer-Regel schon seit Mitte Dezember angewandt, außerdem gelten Ausgangsbeschränkungen.
  • Sachsen-Anhalt: Hier gilt die Regelung ohne Ausnahme. Zu triftigen Gründen zählen Arztbesuche, Pflege von Angehörigen oder Besuche von Sorgeberechtigten sowie der Weg zur Arbeit.

Welche Bundesländer weichen von der Regel ab?

  • Baden-Württemberg: Die 15-Kilometer-Regel wurde nicht eingeführt - allerdings gilt im ganzen Bundesland, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum auch tagsüber nur aus triftigem Grund erlaubt ist, zum Beispiel für Sport und Bewegung an der frischen Luft oder Einkäufe. Und: Bei der nächtlichen Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr bleibt's.
  • Berlin: Auch hier wird eine 15-Kilometer-Beschränkung zunächst nicht umgesetzt. Allerdings darf die eigene Wohnung ebenfalls nur aus wichtigen Gründen verlassen werden.
  • Bremen: Eine 15-Kilometer-Begrenzung wurde nicht in die aktuelle Verordnung aufgenommen.
  • Hamburg: Es gibt bislang keine Regelung. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aber ohnehin derzeit deutlich unter dem Wert von 200.
  • Niedersachsen: Die Kommunen sollen selbst entscheiden. Sie könnten die Lage vor Ort am besten bewerten und einschätzen, ob so eine Maßnahme für einen ganzen Kreis zweckmäßig und notwendig ist, so eine Regierungssprecherin.
  • Nordrhein-Westfalen: In der neuen Corona-Schutzverordnung ist die 15-Kilometer-Regel nicht enthalten. Sie soll aber Teil der zusätzlichen Maßnahmen sein, zu denen Landkreise in Absprache mit dem Landes-Gesundheitsministerium greifen können.
  • Thüringen: Entgegen erster Pläne wird der Bewegungsradius der Thüringer nicht per Verordnung eingeschränkt. Hier gilt die Regel als Empfehlung, für den Landkreis Hildburghausen allerdings als verpflichtend.
  • Rheinland-Pfalz: Maßnahmen in Hotspots sollen eng mit den Kommunen entschieden werden.
  • Schleswig-Holstein: Hier gibt es keinen Automatismus für die Regel. Man werde im Einzelfall schauen, ob es ein isoliertes Ausbruchs-Geschehen gibt oder das Virus breit in der Bevölkerung zirkuliert.

Die Regel bezieht sich auf Corona-Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200.

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Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Wen darf ich treffen?

☝ Erlaubt sind private Treffen ab 11. Januar nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört.

👭 Das heißt etwa, dass sich 2 Paare nicht zum Essen verabreden und 2 Kinder nicht ein anderes Kind zu Hause besuchen dürfen.

👮‍♀️ Verstöße gegen diese Kontakt-Beschränkungen werden von den Ordnungs-Behörden sanktioniert.

☝ Grundsätzlich gilt: Beachte die AHA+AL-Regeln - Abstand halten, Hygiene beachten, Alltags-Maske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.

Wo gelten Kinder als Ausnahme?

In folgenden Bundesländern sollen Kinder von der maximalen Personenzahl ausgenommen werden:

  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Bremen
  • Baden-Württemberg
  • Berlin: Kinder von Alleinerziehenden
  • Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz: kleinere Kinder.

In Mecklenburg-Vorpommern kann es bei den Kontaktbeschränkungen für Kinder bis 12 Jahre Ausnahmen geben, wenn es für die Betreuung notwendig ist.

Bayern und Baden-Württemberg wollen Betreuungs-Gemeinschaften mit einer anderen Familie erlauben.

Schleswig-Holstein macht für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausnahme, Niedersachsen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern. Zudem dürfen Kinder bis 3 Jahre in Niedersachsen bei Kontakten einer Betreuungsperson, etwa einem Elternteil, dabei sein.

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Was gilt für Schulen und Kitas?

📆 Seit dem 16. Dezember sind die Bildungseinrichtungen bundesweit geschlossen - beziehungsweise ist die Präsenzpflicht ausgesetzt.

🏫 Und auch dieser Lockdown wird bis Ende Januar verlängert. Schulen und Kitas bleiben geschlossen.

👪 Für die Kinderbetreuung wird Eltern während des Lockdowns bezahlter Urlaub ermöglicht.

👨‍🏫 In Schulen wird eine Notfall-Betreuung eingerichtet. Dazu gibt es Angebote zum Distanzlernen.

In welchen Bundesländern gibt es Abweichungen?

  • Rheinland-Pfalz und Hessen: Hier bleiben die Schulen offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt.
  • Hamburg: Schüler, die zu Hause nicht lernen können, dürfen weiter zur Schule gehen.
  • Baden-Württemberg will abhängig vom Infektions-Geschehen Grundschulen und Kitas ab 18. Januar wieder öffnen sowie Präsenz-Unterricht für Abschlussklassen erlauben.
  • Berlin: Ab 11. Januar soll Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 möglich sein.
  • Thüringen: Nur Abschluss-Jahrgänge dürfen für Klausuren oder andere Aufgaben in die Schulen.
  • Bremen: Hier wird die Schulpflicht ausgesetzt. Eltern sollen entscheiden, ob sie ihre Kinder zum Unterricht schicken.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die Abschlussklassen sollen ab 11. Januar wieder zur Schule gehen können.

Und wie steht's mit den Impfungen?

☝ Seit Tagen gibt es Kritik an der schleppenden Impfstoff-Beschaffung. Die Frage, wer die Verantwortung für den langsamen Start in Deutschland trägt, ist auch nach der Bund-Länder-Runde strittig.

📄 Nach dem Beschluss wollen Bund und Länder allen Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen noch im Januar ein Impf-Angebot machen.

💉 Zudem sollen die Impfdosen nun effektiver genutzt werden: Aus einer Ampulle von Biontech/Pfizer können künftig 6 statt bisher 5 Dosen gezogen und damit pro Ampulle 20 Prozent mehr Menschen geimpft werden.

📃 Außerdem hat die EU ihre Bestellung des Corona-Impfstoffs bei Biontech und Pfizer verdoppelt. Die EU-Kommission schloss einen Vertrag über weitere bis zu 300 Millionen Dosen ab.

👷 In Marburg entsteht derzeit ein neuer Produktions-Standort von Biontech. Sollte der wie geplant im Februar in Betrieb gehen, könne das Unternehmen die Impfstoff-Produktion massiv ausbauen, so Spahn.

📑 Neben Biontech/Pfizer gibt es bereits Rahmenverträge mit 5 weiteren Herstellern. Inklusive des neuen Vertrags mit Biontech/Pfizer kann die EU nun insgesamt mehr als 2 Milliarden Dosen beziehen. Von Moderna hat sich die EU-Kommission bis zu 160 Millionen Dosen gesichert.

Welche Geschäfte sind geschlossen?

🏪 Restaurants, Cafés, Kneipen sowie Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind schon seit Anfang November dicht, seit 16. Dezember auch der Einzelhandel.

🥡 Essen bestellen oder abholen ist weiterhin erlaubt, aber nur für den Verzehr zu Hause. Betriebskantinen sollen nach Möglichkeit geschlossen werden.

💇‍♂️ Auch Dienstleistungs-Betriebe im Bereich der Körperpflege müssen schließen.

💅 Dazu gehören Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Für welche Geschäfte gelten Ausnahmen?

🗓 Geschäfte für den täglichen Bedarf dürfen öffnen. Dazu zählen:

🥖 Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Babyfachmärkte.

⚕ Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien.

🏦 Banken, Sparkassen, Poststellen und Zeitungsverkauf.

🦻 Optiker und Hörgeräte-Akustiker.

💦 Reinigungen und Waschsalons.

🚴‍♂️ Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

🐱 Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Großhandel.

🦶 Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logo-Therapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

😷 In allen Bundesländern gilt eine Maskenpflicht beim Einkaufen - auch vor Einzelhandels-Geschäften und auf Parkplätzen.

Oma und Opa besuchen: Darauf musst du achten

Besuche bei älteren Personen und solchen mit erhöhtem Krankheits-Risiko sollen nur dann unternommen werden, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheits-Symptomen sind.

Diese Symptome sind laut Robert Koch-Institut häufig bei einer Covid-19-Infektion.
Diese Symptome sind laut Robert Koch-Institut häufig bei einer Covid-19-Infektion.© Galileo

Der Bund unterstützt die Alten- und Pflegeheime sowie die mobilen Pflegedienste mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Zudem sollen künftig Freiwillige zur Verfügung stehen, um Personal und Besucher auf das Corona-Virus zu testen. Das soll vor Vereinsamung schützen.

Verteilung von FFP2-Masken

Seit 15. Dezember können rund 27 Millionen Bürger aus Corona-Risikogruppen in Deutschland erste FFP2-Masken in der Apotheke abholen - kostenlos.

Im ersten Schritt (bis 6. Januar) waren für über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen 3 Masken vorgesehen.

Aktuell sollen sie über Coupons von der Krankenkasse weitere 12 Masken erhalten. Der Eigenanteil liegt bei jeweils 2 Euro für 6 Masken. Den Bund kostet die Aktion insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.

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