
Equal Pay: Laut EU-Richtlinie sollen Frauen mehr Geld bekommen
Das Wichtigste zum Thema Equal Pay
Gleichberechtigung zählt zu den universellen Menschenrechten. Das schließt eigentlich auch gleiche Bezahlung bei vergleichbarer Arbeit ein.
In der Realität bekommen Frauen auch in Deutschland jedoch in der Regel weniger Gehalt als Männer, selbst wenn ihre Aufgaben und Ausbildung denen von Männern gleichen.
Für Lohn-Gerechtigkeit hat Deutschland im Jahr 2017 das Entgelttransparenzgesetz eingeführt - was bislang keinen durchschlagenden Erfolg brachte.
Für eine Gehalts-Revolution könnte eine neue EU-Richtlinie sorgen. Sie bricht mit zahlreichen vermeintlichen Tabus.
Unabhängig von der Betriebsgröße sind Beschäftigte demnächst berechtigt, das Durchschnittseinkommen von Kolleg:innen mit gleichwertigen Jobs zu erfahren. Sogar Bewerber:innen bekommen schon vor dem Vorstellungsgespräch Infos zum Einstiegsgehalt.
Gender-Pay-Gap: Ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen
Unter dem "Gender-Pay-Gap" versteht man die Lücke beim Gehalt von Frauen gegenüber Männern. Zusammengefasst (unbereinigt) liegt dieser Unterschied in Deutschland bei 18 Prozent. Auch den Durchschnittswert von 13 Prozent in der Europäischen Union (EU) übersteigt Deutschland dementsprechend deutlich.
Für die Bezahl-Lücke gibt's zahlreiche Ursachen. Ein wichtiger Grund: Care-Arbeit übernehmen nach wie vor meist Frauen. Deswegen arbeitet fast die Hälfte (47 Prozent) aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Teilzeit. Außerdem üben Frauen fast zwei Drittel aller Minijobs (62 Prozent) aus.
Auch sind meist die Berufe wie etwa im sozialen Bereich, in denen Frauen tendenziell häufiger arbeiten, generell schlechter bezahlt als beispielsweise Jobs in technischen Branchen, in denen Männer öfter beschäftigt sind.
Allerdings bekommen viele Frauen sogar weniger Gehalt, selbst wenn ihre Tätigkeit, ihr Ausbildungsweg und ihr Karriereverlauf vergleichbar zu denen ihrer männlichen Kollegen sind. Auch der bereinigte Gender-Pay-Gap, der solche strukturellen Gegebenheiten einberechnet, beträgt immer noch sieben Prozent.
Das steckt hinter der Gender-Data-Gap
Das steckt hinter der Gender-Data-Gap
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Equal Pay: Neue EU-Richtlinie verspricht mehr Transparenz beim Gehalt
Deutschland versucht - wie einige andere EU-Länder - nach einer Empfehlung der EU-Kommission bereits, die Lohn-Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Deshalb wurde 2017 das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) eingeführt.
Dieses regelt unter anderem, dass Arbeitnehmer:innen Informationen zum Durchschnittsgehalt von anderen in ähnlicher Position erhalten dürfen. Zu Gleichheit bei der Bezahlung in Deutschland hat das Gesetz allerdings nicht geführt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Maßgabe zur Auskunft nur für Betriebe mit mindestens 200 Beschäftigten gilt.
Ein Schlüssel zur Gehalts-Gerechtigkeit könnte nach Einschätzung von Expert:innen die neue EU-Richtlinie sein. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu strikteren Maßnahmen.
Auch Deutschland muss dementsprechend gesetzlich nachbessern und vermutlich insbesondere das Entgelttransparenzgesetz nachschärfen. Zur Umsetzung der Richtlinie haben alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2026 Zeit. Andernfalls drohen Verfahren wegen Vertragsverletzung.
Gleiches Gehalt: Das wird sich durch die neue EU-Richtlinie ändern
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Schon Bewerber:innen müssen künftig noch vor dem Vorstellungsgespräch genauere Informationen über das Einstiegsgehalt oder zumindest dessen Spanne erhalten, zum Beispiel im Rahmen der Stellenausschreibung.
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Beschäftigte bekommen unabhängig von der Unternehmensgröße das Recht, detaillierte Auskunft über das eigene sowie das durchschnittliche Einkommen von Kolleg:innen, die gleichwertige Arbeit verrichten, zu erhalten.
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Arbeitgeber:innen müssen objektive Kriterien für Gehälter festgelegen, die für Arbeitnehmer:innen in Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten leicht zugänglich sein müssen. Das soll eine Einordnung von gleichwertiger Arbeit und dementsprechend vergleichbarem Entgelt ermöglichen.
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Künftig sind Unternehmen - zunächst ab 250, später ab 100 Beschäftigten - verpflichtet, regelmäßig Infos über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmer:innen bereitzustellen. Betriebe mit weniger Mitarbeiter:innen können Bericht erstatten, müssen aber nicht.
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Wird in einem Unternehmen bei einer gleichwertigen Tätigkeit ein Lohngefälle zwischen Geschlechtern von mindestens fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive Kriterien zu rechtfertigen ist, muss der Betrieb dies binnen sechs Monaten korrigieren. Auf viele Frauen wartet daher in der Zukunft wohl eine ausgleichende Gehaltsanpassung.
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Bei Verstößen drohen Unternehmen Geldstrafen, zum Beispiel in der Höhe des betrieblichen Jahresumsatzes. Außerdem hat die benachteiligte Person einen Anspruch auf Schadensersatz.
Equal Pay: So sind EU-Richtlinien definiert
Eine Richtlinie legt ein Ziel fest, das von allen Ländern der Europäischen Union erreicht werden soll. Den Weg dorthin wählen die Mitgliedsstaaten durch eigene Rechtsvorschriften selbst.
Dadurch unterscheiden sich Richtlinien etwa von Verordnungen, die alle EU-Mitglieder vollständig umsetzen müssen, sowie Empfehlungen, die im Gegensatz dazu nicht verbindlich sind.
Weil Richtlinien und Co. sehr detailliert erarbeitet werden, bilden die Entwicklung und die anschließende Umsetzung meist einen langwierigen Prozess.
Den Entwurf zur neuen EU-Richtlinie, die auf Equal Pay abzielt, beispielsweise hatte die Kommission der Europäischen Union am 4. März 2021 vorgelegt. Im Dezember des Folgejahres hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union politisch geeinigt. Am 30. März 2023 stimmte das EU-Parlament dem Entwurf zu und am 24. April 2023 nahm der Rat der EU die Richtlinie final an. Zur Überführung in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten nach Inkrafttreten der Richtlinie drei Jahre lang Zeit.
Mindestlohn im internationalen Vergleich
In Deutschland liegt der gesetzliche Mindestlohn seit Oktober 2022 bei 12 Euro pro Arbeitsstunde.

Mindestlohn: Vergleich zu anderen Ländern weltweit.
© Galileo
Häufig gestellte Fragen zum Thema Equal Pay
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Was ist der Gender-Pay-Gap?
Als "Gender-Pay-Gap" ist die Differenz (Lücke) zwischen dem Gehalt von Frauen gegenüber Männern bekannt.
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Wie hoch ist der Gender-Pay-Gap in Deutschland?
Zusammengefasst (unbereinigt) liegt der Gender-Pay-Gap in Deutschland bei 18 Prozent und damit auch über dem Durchschnittswert in der Europäischen Union (13 Prozent). Der bereinigte Gender-Pay-Gap, der zusätzlich strukturelle Gegebenheiten einberechnet, beträgt sieben Prozent.
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Was ist die EU-Richtlinie für Equal Pay?
Eine neue Richtlinie der Europäischen Union - also ein verbindliches Ziel für alle EU-Mitgliedsstaaten - könnte nach Meinung von Fachleuten ein Schlüssel zur Gehalts-Gerechtigkeit werden. Sie verpflichtet die Mitglieder zu strengeren Maßnahmen für Equal Pay. Am 24. April 2023 nahm der Rat der EU die Richtlinie an. Zur Überführung in nationales Recht haben die Mitgliedsländer nach Inkrafttreten der Richtlinie drei Jahre lang Zeit.
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Was beinhaltet die EU-Richtlinie für Equal Pay?
Unter anderem nimmt die Richtlinie die Mitgliedsstaaten in die Pflicht, um Beschäftigte unabhängig von der Betriebsgröße dazu zu berechtigen, das Durchschnittseinkommen von Kolleg:innen mit vergleichbaren Jobs in Erfahrung zu bringen. Zudem muss der gesetzliche Rahmen geschaffen werden, dass schon Bewerber:innen noch vor dem Vorstellungsgespräch das Recht erhalten, Infos zum Einstiegsgehalt beziehungsweise dessen Spanne zu bekommen.