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Paragraf 219a wird abgeschafft: So ändert sich jetzt die Lage

  • Veröffentlicht: 24.06.2022
  • 18:45 Uhr
  • Galileo
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© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Ärztinnen und Ärzten ist es bald wieder erlauben, über Schwangerschafts-Abbrüche zu informieren. Der entsprechende Paragraf 219a, der dies verbot, war seit Jahren stark umstritten. Nun hat der Bundestag beschlossen, ihn abzuschaffen.

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Ampel plant Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a

  • Die Ampel-Koalition hat im Bundestag beschlossen, den Paragrafen 219a zu streichen. Dieser hatte es Ärzt:innen verboten, Schwangerschafts-Abbrüche als Dienstleistung anzubieten und dafür zu werben. Informieren durften bisher nur neutrale Beratungsstellen.

  • Bundes-Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte diesen Schritt bereits im Januar angekündigt: "Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden", denn jede Verurteilung nach dem Strafrechts-Paragrafen 219a sei "eine Verurteilung zu viel".

  • Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach von einem "Triumph" für das Selbstbestimmungs-Recht von Frauen und Ärzt:innen. Kritik kommt hingegen von der Union und der AfD.

  • Ärzt:innen werden nun in der Lage sein, öffentlich Informationen über Schwangerschafts-Abbrüche bereitzustellen, ohne deshalb eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.

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Der bisherige Stand

  • Der Abbruch einer Schwangerschaft ist grundsätzlich verboten und damit strafbar.

  • Straflos bleibt ein Schwangerschafts-Abbruch, wenn er nach einer nachgewiesenen Beratung und vor der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird.

  • Auch straffrei sind Schwangerschafts-Abbrüche nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Schwangeren.

  • Die Große Koalition unter der Führung von Angela Merkel (CDU) hatte sich 2019 nach langen Diskussionen über §219a drauf geeinigt, dass Arztpraxen und Einrichtungen darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschafts-Abbrüche durchführen.

  • Bisher war es Praxen aber nicht erlaubt, auf ihrer Webseite über Abtreibungen zu informieren - das gilt bereits als Werbung.

  • Die Ärztin Kristina Hänel wurde 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Informationen zu Schwangerschafts-Abbrüchen zur Verfügung gestellt hatte. Sie und andere betroffene Ärzt:innen zogen gegen ihre Verurteilung bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Das wird sich ändern

ℹ️ Es soll einfacher werden, mehr Informationen zu Schwangerschafts-Abbrüchen zu bekommen sowie zu Ärzt:innen, die diese durchführen.

📖 Die Zahl der Ärzt:innen, die darüber detailliert Auskunft geben können, könnte sich dadurch ebenfalls erhöhen. Denn mit der Abschaffung von Paragraf 219a sollen Schwangerschafts-Abbrüche auch Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden.

💻 Arzt-Praxen dürfen dann außerdem auch auf ihren Internet-Seiten zu Schwangerschafts-Abbrüchen informieren.

⚖️ Am Schutzkonzept für ungeborenes Leben ändert die geplante Reform aber nichts - hier gilt weiterhin der bisherige Stand: Abtreibungen sind nur bis zur 13. Schwangerschaftswoche legal.

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Wie international mit Schwangerschafts-Abbrüchen umgegangen wird

🇺🇸 In den USA waren Abtreibungen von den Bundesgesetzen zwischen 1973 und 2022 legal. Konservative Bundesstaaten hatten die Möglichkeiten eines Schwangerschafts-Abbruchs allerdings stark eingeschränkt. Am 24. Juni 2022 kippte der US-Supreme Court das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Abtreibung. Nun gibt es keine nationale Regelung für den Eingriff mehr - stattdessen liegt diese Aufgabe wie vor 1973 wieder bei den einzelnen Staaten.

🇷🇺 In Russland gelten Schwangerschafts-Abbrüche als Mittel zur Geburten-Kontrolle - entsprechend häufig sind sie auch.

🌎 In Südamerika und Afrika gibt es teilweise sehr strenge Gesetze gegen Abtreibungen. Viele Frauen versuchen daher, illegal abzutreiben - und geraten dabei in Lebensgefahr.

🇨🇳 In einigen asiatischen Ländern wie China, Indien, Vietnam und Nordkorea werden vor allem weibliche Föten abgetrieben. Das geschieht in erster Linie aus familiären Überlegungen: So kümmern sich beispielsweise männliche Nachkommen traditionell um ihre Eltern, Töchter hingegen ziehen bei einer Heirat zu ihren Schwiegereltern.

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