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Corona: Wo Reisewarnungen und Beherbergungs-Verbote gelten

  • Veröffentlicht: 23.10.2020
  • 15:20 Uhr
  • Galileo
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© Soeren Stache/dpa

Deutschland ist nun fast ganz umzingelt von Corona-Risikogebieten. Für die meisten gefragten Touristenziele im Ausland gilt inzwischen eine Reisewarnung. Welche das sind und wo hierzulande noch ein Beherbergungs-Verbot gilt, erfährst du hier.

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Das Wichtigste zum Thema Reisewarnung und Beherbergungs-Verbot

  • Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in zahlreiche Regionen in Europa - die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Aktuell kommen immer mehr Regionen hinzu.

  • Ab Samstag (24. Oktober) gelten Polen und die Schweiz, fast ganz Österreich und große Teile Italiens als Corona-Risikogebiete. Die Kanarischen Inseln werden dagegen von der Risikoliste gestrichen.

  • Dabei orientiert man sich an der Einschätzung des Robert Koch-Instituts, das in den entsprechenden Regionen die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus für besonders hoch hält.

  • Was bedeutet die Einstufung als Risikogebiet und die damit verbundene Reisewarnung des Auswärtigen Amts? Darf man noch Reisen? Das erfährst du auf dieser Seite.

  • Außerdem: In Deutschland gelten in Bezug auf die Corona-Pandemie unterschiedliche Beherbungsregeln. Wo es Beherbungs-Verbote gibt - und wo nicht, erfährst du ebenfalls weiter unten.

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Wann verhängt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung?

In der Regel warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in eine Region, in der die Zahl der Corona-Neuinfektionen die Marke von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen übersteigt. Das gilt inzwischen für rund 130 Länder ganz und für mehr als ein Dutzend teilweise. Für etwa 50 Länder wird unabhängig von der Infektionslage von Reisen abgeraten. Der Grund: Dort gelten noch Einreisebeschränkungen, Quarantäneregeln oder eine Ausreisesperre in die EU.

Ab Samstag werden neue Länder und Regionen in die Liste der Corona-Risikogebiete aufgenommen: Polen, Schweiz, fast ganz Österreich und große Teile Italiens, Großbritannien (bis auf die Kanalinseln und Überseegebiete), Irland und Liechtenstein. Hinzu kommen einzelne Regionen in Bulgarien, Estland, Kroatien, Schweden, Slowenien und Ungarn.

Mit den neuen Entscheidungen der Bundesregierung kommen alle Grenzgebiete zu Deutschland - außer die in Dänemark - auf die Risikoliste. In dem nördlichen Nachbarland gilt nur für die Region um die Hauptstadt Kopenhagen eine deutsche Reisewarnung. Wegen der in Deutschland gestiegenen Infektionszahlen lassen die dänischen Behörden nun aber keine deutschen Touristen mehr ins Land. Ohne triftigen Grund darf man dort nicht mehr einreisen. Für Einwohner Schleswig-Holsteins sollen Ausnahmen gelten.

Es bleiben nur noch einzelne Länder, die noch frei von Risikogebieten sind und für die auch nicht von Reisen abgeraten wird. Dazu zählen Griechenland und Zypern.

Die Liste wird vom RKI nach Abstimmung mit dem Gesundheits-, Außen- und Innenministerium veröffentlicht. Einen Überblick über die Risikogebiete findest du hier.

Beherbergungs-Verbot in Deutschland - welche Gebiete sind betroffen?

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Wo gilt ein Beherbergungs-Verbot?

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 21.10.2020 reicht ein aktueller negativer Corona-Test aus. Mehrtägige Quarantäne und ein zweiter Test sind nicht mehr erforderlich. Tagesgäste aus Risikogebieten dürfen nicht einreisen.

Schleswig-Holstein 

Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat am 23. Oktober das Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots wieder gekippt.

Sachsen-Anhalt

Hier gilt die Regelung für Touristen aus Corona-Risikogebieten, ausgenommen, sie können einen maximal zwei Tage alten Negativtest vorlegen.

Hamburg

Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Wo gilt kein Beherbergungs-Verbot?

Kein Beherbergungs-Verbot gilt in Hessen, Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und dem Saarland.

Gar nicht erst umgesetzt wurde das Verbot in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz. 

Wieso der Flickenteppich? Bund und Länder haben sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen beim Beherbergungs-Verbot einigen können und eine endgültige Entscheidung auf Anfang November vertagt. Hier erfährst du, was der deutsche Föderalismus mit dem vermeintlichen Corona-Chaos zu tun hat.

Kommst du aus einem Corona-Risikogebiet? Hier kannst du's überprüfen.

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Kritik am Beherbergungs-Verbot: Das sind die Argumente

  • Das Beherbergungs-Verbot führt zu existenziellen Risiken für die Betriebe - davor warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.
  • Unions-Politiker stellen die Wirksamkeit der Maßnahme infrage und warnen, uneinheitliche Corona-Regelungen würden zu Verunsicherung und Akzeptanz-Problemen beitragen.
  • Die deutschen Städte und Gemeinden fordern eine einheitliche Lösung, die dann auch flächendeckend gilt und für die Menschen verständlich ist.

Darin sind sich alle Bundesländer einig

🏫 Dem Anstieg der Zahlen muss "konsequent begegnet werden" - vor allem um Wirtschaft, Schulen und Kitas am Laufen zu halten. Stichwort: Lockdown vermeiden.

🚅 Die Bürger werden aufgefordert, nicht erforderliche Reisen in besonders betroffene Gebiete (mit mehr als 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) zu vermeiden.

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Reisewarnung: Was bedeutet das eigentlich genau?

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot - aber eine ernst zu nehmende Maßnahme. Sie wird ausgesprochen, wenn Urlauber in bestimmten Regionen mit erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, einem erhöhten Ansteckungs-Risiko und Quarantäne-Maßnahmen rechnen müssen.

Solltest du trotz Reisewarnung in eine betroffene Regionen reisen, musst du derzeit noch für 14 Tage in Quarantäne, kannst dich aber durch einen negativen Test davon vorzeitig befreien lassen. Außerdem musst du mit Auswirkungen auf eine Reiserücktritts- oder Auslandskrankenversicherung rechnen. Zum Beispiel kann letztere das Bezahlen von Arztkosten im Reiseland verweigern.

Was, wenn du schon vor Ort bist?

✈ Solltest du eine Pauschalreise in einem Gebiet mit Reisewarnung gebucht haben, wirst du auf Kosten des Veranstalters zurückgeholt. Denn: Es liegen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vor.

💵 Als Individualreisender dagegen musst du dich selbst um eine Rückreise kümmern - und sie auch selbst bezahlen. Selbst eine Reiserücktrittsversicherung hilft in diesem Fall nicht: Reisewarnungen sind laut Bund der Versicherten (BdV) grundsätzlich nicht versichert.

Was, wenn deine Reise noch ansteht? Kannst du kostenfrei stornieren?

📝 Sobald das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für eine Region ausspricht, müssen deutsche Reiseveranstalter die Pauschalreise absagen und die bereits geleisteten Zahlungen erstatten. Dabei hast du die Wahl zwischen Geld oder Gutschein. Auch du selbst kannst die Reise kostenlos stornieren.

Übrigens: Gutscheine sind mittlerweile über eine Staatsgarantie gegen Insolvenz abgesichert. Löst du sie bis zum 31. Dezember 2021 nicht ein, wird ihr Wert ausgezahlt.

📆 Achtung: Die Reisewarnung ist aktuell. Findet deine Reise erst später statt, kannst du dich nicht auf sie berufen und kostenfrei stornieren, da die "außergewöhnlichen Umstände" zum Zeitpunkt der Abreise bestehen müssen.

📞 Solltest du deine Unterkunft individuell gebucht haben, berechtigt die Reisewarnung nicht zum kostenfreien Rücktritt. Im Vertrag findest du die Storno-Staffelung. Versuche aber auf jeden Fall deinen Gastgeber zu kontaktieren, um deinen Aufenthalt gegebenenfalls aufs nächste Jahr zu verschieben.

✈ Wird dein Flug gestrichen, muss die Airline den Preis erstatten. Sie kann auch einen Gutschein anbieten, den du aber nicht akzeptieren musst.

Galileo vom 2020-07-08

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