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Ende der kostenlosen Schnelltests: Wer muss ab jetzt zahlen - und wer nicht?

  • Veröffentlicht: 04.07.2022
  • 18:45 Uhr
  • Nicole Lemberg

Seit dem 1. Juli ist der Gang zum Testzentrum nicht mehr kostenlos - mit einigen Ausnahmen. Wer hat noch Anspruch auf den freien Schnelltest und wie lässt sich die neue Regelung umsetzen? Was das Ende der kostenlosen Corona-Tests für dich bedeutet, klären wir hier. Im Clip zeigen wir, wie der Schnelltest funktioniert.

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Das Wichtigste zum Thema Ende der kostenlosen Schnelltests

  • Seit dem 1. Juli ist Schluss mit Schnelltests auf Staatskosten. Die Tests bleiben nur für Risiko-Gruppen und einige Ausnahmen kostenlos.

  • Alle anderen müssen zukünftig für Tests bezahlen. Unter bestimmten Rahmenbedingungen kostet der sogenannte Bürger-Test drei Euro. Gibt es keinen konkreten Anlass für eine Testung fällt der Betrag deutlich höher aus.

  • Wer für einen kostenlosen oder bezuschussten Schnelltest berechtigt ist, muss einen entsprechenden Nachweis bei der Test-Stelle vorlegen - so lautet zumindest der Plan.

  • In der Praxis lässt sich die neue Test-Verordnung nicht so einfach umsetzen, sagen kritische Stimmen.

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Warum gibt es keine kostenlosen Schnelltests mehr für alle?

Mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst gab es das kostenlose Schnelltest-Angebot seit Frühjahr 2021. Trotz Corona-Sommerwelle und steigender Inzidenzen sieht die neue Test-Verordnung, die seit dem 1. Juli gilt, keine Gratis-Tests mehr für alle vor. Nur in Ausnahme-Fällen bleibt das Test-Stäbchen kostenlos. Grund dafür sind die hohen Kosten. Eine Milliarde Euro haben die Bürger-Testungen den Staat laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach monatlich gekostet. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind", begründete Finanzminister Christian Lindner die Entscheidung, die Schnelltest-Flatrate für alle zu kappen.

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Wer bekommt weiter einen Gratis-Test?

🤒 Infizierte Personen, die sich auf Grund einer nachgewiesenen Corona-Infektion freitesten wollen und die Angehörigen des gleichen Haushalts.

🏥 Besucher:innen, Mitarbeitende und Bewohner:innen von medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen.

👵 Personen, die pflegebedürfte Familien-Mitglieder versorgen.

👧 Kinder unter fünf Jahren.

🤰 Schwangere, die sich im ersten Trimester der Schwangerschaft befinden.

😷 Chronisch kranke Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

💉 Studien-Teilnehmende aus aktuellen oder maximal drei Monate alten Forschungen zu Corona-Impfstoffen.

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Wer bekommt einen Test für drei Euro?

Neben der Berechtigung für kostenlose Schnelltests gibt es in der neuen Test-Verordnung auch Ausnahme-Situationen, in denen der Staat die Bürgertests weiter bezuschusst. In diesen Fällen ist seit dem 1. Juli eine Eigenbeteiligung von drei Euro fällig. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

🎤 Beim Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen wie Konzerten oder großen Familien-Feiern gilt laut Test-Verordnung die Eigenbeteiligung mit Staats-Zuschuss. Das soll dabei helfen, sogenannte Superspreader-Events zu verhindern.

👴 Der geplante Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen fällt ebenfalls in diese Kategorie. Personen, die am gleichen Tag Menschen über 60 Jahren oder mit Vorerkrankung treffen, können sich für drei Euro testen lassen.

📲 Auch bei einer roten Kachel in der Corona-Warn-App kostet der Antigen-Schnelltest nur drei Euro.

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Was gilt für den Rest?

Möchtest du abseits dieser Ausnahme-Regelungen einen Antigen-Test bei einer offiziellen Test-Station machen lassen, musst du den Test komplett aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch dieser Betrag sein wird, hängt von den jeweiligen Betreibern der Test-Station ab.

"Wir gehen davon aus, dass das mindestens 9,50 Euro kosten wird", erklärte Frank Eickmann, vom Landesapotheken-Verband Baden-Württemberg dem SWR.

Kaum kontrollierbar: Das sagen kritische Stimmen

Wer einen kostenlosen oder vergünstigten Test in Anspruch nehmen will, muss bei der Test-Station einen entsprechenden Nachweis vorlegen. In einigen Fällen - wie beispielsweise bei Kleinkindern mit Geburtsurkunde oder bei Schwangeren mit Mutterpass - ist das leicht realisierbar. Wer sich freitesten möchte, legt den PCR-Test vor. Bei Konzert-Besuchen reicht die Eintrittskarte aus.

Was aber, wenn die Großmutter im Pflegeheim liegt? Auch der Besuch einer Familienfeier lässt sich schwierig nachweisen. Laut Test-Verordnung muss der Anspruch der Test-Stelle gegenüber "glaubhaft gemacht werden". Beispielsweise mit einer Selbstauskunft.

Betreiber:innen von Test-Zentren und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) halten die neue Regelung deshalb für leicht manipulierbar. Das schaffe mehr Aufwand als Nutzen. "Wir gehen nicht davon aus, dass die Test-Menge zurückgeht, weil die Anspruchs-Berechtigung, ein Ausnahmefall zu sein, letztlich von jedem Bürger geltend gemacht werden kann", erklärte die KV-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke aus Schleswig-Holstein.

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Stimm ab: Lässt du dich aktuell noch regelmäßig testen?

Die häufigsten Fragen zum Ende der kostenlosen Schnelltests

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